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AGB

Stand 06/2023


1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

 

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger.

 

  1. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
     

2.) Angebote, Nebenabreden

 

  1. Die Angebote von 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Entgelts.

 

  1. Enthält eine Auftragsbestätigung des 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

 

  1. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

 

3.) Auftragserteilung

 

  1. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

  1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

 

  1. 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

 

  1. 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen.

 

 

4.) Gewährleistung und Schadenersatz (ausschließlich für Unternehmenskunden:)

 

  1. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die schriftlich binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

 

  1. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger innerhalb angemessener Frist zu erfüllen. Ansprüche auf Verspätungsschäden werden ausgeschlossen.

 

  1. 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

 

  1. Hat 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:

 

  1. bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,

  2. in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:

  • bei einer Auftragssumme bis 25.000,00 Euro: höchstens 1.250,00 Euro;

  • bei einer Auftragssumme über 25.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme,
    jedoch höchstens 10.000,00  Euro.

 

3) Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich geregelt ist. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen.

4) 3D-Design-Dienstleistungen, auch als Konstruktion oder Entwicklung bezeichnet, sind ausschließlich für die Anwendung mittels der gemeinsam festgelegten 3D-Druckverfahren bestimmt. Eine Verwendung der erstellten Modelldaten für andere Fertigungsmethoden liegt jedenfalls in der Verantwortung des Herstellers der physischen Bauteile.

 

5.) Rücktritt vom Vertrag

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

 

  1. Bei Verzug des 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; (ausschließlich für Unternehmenskunden:) die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

 

  1. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger unmöglich macht oder erheblich behindert, ist 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger zum Vertragsrücktritt berechtigt.

 

  1. Ist 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger erbrachten Leistungen zu honorieren.

 

6.) Honorar, Leistungsumfang

 

  1. Sämtliche Entgelte sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

 

  1. In den angegebenen Entgeltbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) grundsätzlich nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

  2. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

 

 

  1. Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das von 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger genannte Konto zu erfolgen. (Ausschließlich für Unternehmenskunden: ) Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.

 

7.) Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Firmensitz von 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger in 2731 St. Egyden

 

8.) Geheimhaltung

 

  1. 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
     

  2. 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist 3deile.at Ing. Manuel Gollinger berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
     

  3. 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger ist es unentgeltlich gestattet, das Logo/die Marke und den Namen/die Firma des Vertragspartners unter Bezugnahme auf die bestehende oder beendete Geschäftsbeziehung zeitlich und räumlich uneingeschränkt für eigene Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden. Dem Vertragspartner steht ein redaktionelles Vetorecht zu.

 

9.) Schutz der Pläne

 

  1. 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.

 

  1. Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

 

  1. 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger anzugeben.

 

  1. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen des 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

 

10.) Rechtswahl, Gerichtsstand

 

  1. Für Verträge zwischen Auftraggeber und 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

 

  1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des 3dteile.at Ing. Manuel Gollinger vereinbart.         

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